Teilnahmebedingungen

 

 

 

1) Geltungsbereich

 

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmern an Kursen und Seminaren und Einzelsitzungen von

 

 

Trommelreiter

 

Michael Vogel

 

Weinbergstr. 3A

 

83093 Bad Endorf

 

UST Nr: DE

 

Tel : 08053-7967440

 

Email: trommelreiter@gmail.com

 

 

 

2) Vertragsgegenstand

 

Ort, Datum, Inhalt und die Leiterin/der Leiter des Seminars oder der Einzesitzung und die Gebühr ergeben sich aus der Seminarbeschreibung und der nach der Anmeldung zugesandten Seminarinfo bzw. durch den auf der Homepage angegeben Preis für Einzelarbeit.

 

 

3) Anmeldung

 

Für alle Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen sowie Teilnahmebedingungen anerkannt.

Die Teilnehmer können sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail anmelden.

 

Die Seminare von Trommelreiter sind für Menschen mit psychotischen Erkrankungen und Suchterkrankungen nicht geeignet. Mit der Anmeldung erklärt die Interessentin/der Interessent, dass sie/er an keiner der genannten Erkrankungen leidet.

 

Für alle Kurse von Trommelreiter ist bereits die Anmeldung verbindlich. Trommelreiter benachrichtigt die Teilnehmer, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt. Weichen die Angaben in der Anmeldebestätigung bzw. der ihr beigefügten Seminarbeschreibung von den Angaben ab, die der Anmeldung zu Grunde lagen, hat die Interessentin/der Interessent dies den Veranstaltern sofort mitzuteilen.

 

Erst mit Eingang der kompletten Zahlung des Seminarpreises oder vertraglich geregelter Ratenzahlung kommt ein verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme zu Stande. Vorher hat die Interessentin/der Interessent keinen Anspruch auf Teilnahme.

 

Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung berücksichtigt.

 

Mit Eingang der Anmeldung, kommt der Vertrag zustande. Erfolgt die Bezahlung des Seminares nicht innerhalb von 07 Tagen ab Anmeldung, ist Trommelreiter berechtigt, den/die Teilnehmern auszuschließen und den Platz an einen anderen Interessenten zu vergeben.

 

Termine für Einzelsitzungen werden mit dem Klienten per Telefon, Email oder persönlich ausgemacht. Die Gebühr für die Einzelsitzung ist nach erbrachter Leistung innerhalb 7 Tage fällig.

 

 

 

4) Durchführung der Veranstaltung

 

Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Der Trommelreiter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen angemessenen Wechsel bzgl Referenten, Raum sowie Änderungen des Veranstaltungsortes/-hotels vorzunehmen.

Sollte ein Präsenzseminar aus gesetzlichen Gründen (zum Beispiel Infektionschutzgesetz wärend der Pandemie) nicht erlaubt sein, kann das Seminar als Onlineseminar abgehalten werden.

Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen. Der Veranstalter teilt den Teilnehmern eine Änderung umgehend mit. 

 

Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.

 

Der Trommelreiter berhält sich das Recht vor einen vereinbarten Termin zur Einzelsitzung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird  mit dem Klienten ein Ersatztermin besprochen.

 

 

 

5.) Vergütung und Zahlungsweise

 

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Seminargebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind auf der Internetseite www.trommelreiter.de bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen. Die Gebühren für Einzelsitzungen sind je nach Arbeitsaufwand unterschiedlich. Anhaltspunkte sind auf den Seiten der Homepage zu finden. Gebühren die durch Einzelarbeit entstehen sind nach erbrachter Leistung fällig.

 

Die Gebühr für Seminare ist sofort nach Anmeldung fällig. Bezahlt wird durch Überweisung auf folgendes Konto der Veranstalter zu entrichten:

 

Trommelreiter

 

Michael Vogel

 

Postbank

 

BIC: PBNKDEFF

 

IBAN: DE15 7601 0085 0103 1118 57

 

 

Die Gebühren für Kurse und Seminare müssen bis spätestens 7 Tage nach der Anmeldung bei dem Veranstalter eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, ist die Gebühr sofort fällig.

Bei vereinbarten Ratenzahlungen, sind die Gebühren wie vereinbart zu bezahlen.

 

Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer/ Innen von der Teilnahme auszuschließen, der Anspruch auf eine Teilnahme verfällt.

 

 

 

 

 

6.) Pflichten der Teilnehmer

 

Die von den Teilnehmern benutzten Räume (Seminarräume, Tipi, Zelte, Aufenthaltsräume, Dusche und Teeküche) sind von den Teilnehmern gemäß der Hausordnung aufzuräumen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist verpflichtet, in angemessener Weise an diesen Arbeiten mitzuwirken.

 

Im Interesse eines für Teilnehmer und Veranstalter möglichst reibungslosen Seminarverlaufs ist eine vorhandene Hausordnung des Veranstaltungsortes einzuhalten.

 

 

 

7.) Vertragsbeendigung durch die Teilnehmer

 

Einzelne Seminare

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn (ausgenommen Visionssuche) von dem Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 € je Teilnehmerin/Teilnehmer fällig.

Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn den Rücktritt vom Vertrag, so werden 70 % des Seminarpreises fällig.

Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer erst in den letzten beiden Wochen vor Beginn des Seminars von dem Vertrag zurück, wird der volle Seminarpreis angesetzt.

 

Visionssuche

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis 3 Monate vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 € je Teilnehmerin/Teilnehmer fällig.

 

Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zu 1 Monate vor Seminarbeginn den Rücktritt vom Vertrag, so werden 70 % des Seminarpreises fällig.

Danach wird der volle Seminarpreis angesetzt.

 

 Einzelarbeit

Tritt der Klient/in kurzfristig von bereits vereinbarte Terminen für Einzelsitzungen zurück, muss er/sie eine Termingebühr entrichten. Diese beläuft bei Rücktritt bis zu zwei Tagen vor dem Termin 75€. 

 

 

 Ausbildungsseminare / Seminarreihen

Beim vorzeitigem Austritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers von den Ausbildungsreihen gelten andere Stornobedingungen. Diese sind wie folgt:

Tritt der Teilnehmer/Die Teilnehmerin aus der Ausbildungsreihe aus, so müssen 50% der Seminargebühr jedes nicht wahrgenommenen Ausbildungsteils bezahlt werden.

Daraus ergibt sich die Summe der Stornogebühren.

 

  

 

8.) Vertragsbeendigung durch die Veranstalter

 

Die Veranstalter sind berechtigt, das Seminar bis zu 24 Stunden vor Beginn abzusagen, wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. In diesem Fall werden die Zahlungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers in voller Höhe erstattet.

 

Stellen die Veranstalter vor oder während der Durchführung des Seminars konkrete Anhaltspunkte dafür fest, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer entgegen ihrer/seiner mit der Anmeldung verbundenen Erklärung, an einer psychotischen Erkrankung und/oder einer akuten Suchterkrankung leiden könnte, sind sie berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der – weiteren – Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Der den Veranstaltern durch den Rücktritt entstehende Schaden wird pauschal mit dem Seminarpreis angesetzt

 

Im Falle der beharrlichen Störung des Seminarverlaufs durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer sind die Veranstalter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Der Rücktrittserklärung geht eine einmalige Abmahnung voraus, die auch mündlich erteilt werden kann. Der den Veranstaltern durch den Rücktritt entstehende Schaden wird pauschal mit dem Seminarpreis angesetzt, soweit dieser nicht bereits durch die Teilnahme an dem Seminar verdient ist.

 

Das Recht der Veranstalter, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch vorstehende Regelungen nicht eingeschränkt.

 

 

 

 

 

9.) Haftung

 

Die Teilnahme an den Seminaren von Trommelreiter erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter schließt eine weitergehende Haftung für die Folgen der Teilnahme an einem der Seminare ausdrücklich aus.

 

Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die den Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflichten, auf Grund derer alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen haben, um vorhersehbare oder erkennbare Schäden von den Seminarteilnehmern abzuwenden. Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die der Trommelreiter nicht zu vertreten hat, befreien den Trommelreiter für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Trommelreiter nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

 

 

 

 

 

10.) Datenspeicherungen

 

Die Teilnehmer willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.

 

 

 

 

 

11.) Urheberrecht

 

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.

 

 

 

12.) Schriftlichkeiten

 

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform i. S. d. § 126 BGB oder der Textform i. S. d. § 126b BGB. Das gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.

 

 

 

13) Rechtsstatut und Gerichtsstand

 

Auf Verträge über die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalter findet deutsches Recht Anwendung.

 

Für alle Klagen aus einem Vertrag über die Seminarteilnahme bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Sitz der Veranstalter.

 

 

 

14) Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.